Begründung bei der Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum Umfang
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zum Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 15. März 2017 – VIII ZR 270/15
Eigenbedarfskündigung: Bundesgerichtshof zum vorgetäuschten Eigenbedarf
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zum Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 29. März 2017 – VIII ZR 44/16
Bei einer Verletzung der Anbietpflicht kann sich der Vermieter später nicht auf seine Eigenbedarfskündigung berufen
Zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 16. April 2015 – 67 S 14/15 –, juris, ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Eigenbedarfskündigung: keine „automatische“ Unwirksamkeit bei Absehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2015 – VIII ZR 154/14, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Eigenbedarfskündigung wegen schwerer Behinderung des Mieter-Kindes nicht durchsetzbar
Zum Urteil des Landgerichts Lübeck, LG Lübeck, Urteil vom 21. November 2014 – 1 S 43/14, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Welche Optionen hat der Vermieter, um seinen Eigenbedarf vor Gericht zu beweisen?
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 25. September 2014 – 67 S 198/14 – juris.
Gericht muss Einwänden des Vermieters gegen vom Mieter zur Begründung einer nicht zu rechtfertigenden Härte vorgetragenen Umstände umfassend nachgehen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2014 – 153/13 –.
Eigenbedarfskündigung: Name der Person, für die Wohnung gebraucht wird, muss nicht notwendigerweise in der Begründung genannt werden
Zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 284/13 –) ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ein Mangel an Wohnraum ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vom Vermieter bei der Begründung des Eigenbedarfs nicht notwendigerweise vorzutragen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2014, Aktenzeichen 1 BvR 2851/13.