8 Kosten - eines Widerspruchs und einer anschließenden Klageerwiderung, bzw. eines Räumungsvergleichs

8 Kosten – eines Widerspruchs und einer anschließenden Klageerwiderung, bzw. eines Räumungsvergleichs

 

Diese Seite ist für Mieter konzipiert. Vermieter lesen bitte hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherungen haben, sollten Sie diese umgehend um Deckung bitten. Dazu benötigen Sie keinen Anwalt. Die meisten Anwälte (wir auch) übernehmen die Deckungszusage kostenlos für ihre Mandanten. Fragen Sie nach. Probleme gibt es manchmal im Vorfeld einer Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter wendet sich an den Mieter und macht ihm ein Angebot zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung (Mietende gegen Zahlung einer Abfindung/Abschlag/Entschädigung/Umzugskostenbeihilfe). Für den Fall der Nichteinigung droht er den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung an. Hier weigern sich die Rechtsschutzversicherungen häufig Deckungszusage zu übernehmen. Diese Weigerung geschieht aus meiner Sicht zu Unrecht. Eine entsprechendes Musterschreiben, mit welchem Sie die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung angreifen können, finden Sie am Ende des Beitrages.

Prozesskostenhilfe

Finanziell bedürftige Mieter erhalten in der Regel Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine Räumungsklage, soweit sich diese auf Eigenbedarf stützt. Die erforderliche Erfolgsaussicht ist im Hinblick auf die Möglichkeit den Vortrag des Vermieters zum Eigenbedarf zu bestreiten quasi immer gegeben. Das Gericht muss im Zweifel Beweis über die Behauptungen des Vermieters einholen.

Mieter trägt Kosten selber

Auch wenn man die Kosten selber tragen muss, dies lohnt sich in der Regel. Allein wegen der Möglichkeit in, die Räumung zu verzögern, sind viele Vermieter im Falle des Abschlusses einer Räumungsvereinbarung bereit, einen Abstands-/Abfindungs-/Entschädigungsbetrag zuzahlen. Dieser ist meistens deutlich höher als die Kosten. Außerdem können in einer solchen Vereinbarung viele weiteren wichtigen Punkte im Sinne des Mieters mit geregelt werden, was später Streit, bzw. Kosten spart.

Kostenbeispiele – einer Eigenbedarfskündigung und einer anschließenden Räumungsklage, bzw. eines Räumungsvergleichs

Nachfolgend erhalten Sie einige Kostenbeispiele für die Durchsetzung einer Räumung nach vorangegangener Eigenbedarfskündigung.

Beispiel: Außergerichtliche Schreiben zur Abwehr einer Eigenbedarfskündigung/Widerspruchsschreiben/Fortsetzungsverlangen durch einen Anwalt und anschließende Verteidigung im Rahmen derRäumungsklage mit zusätzlichen Zahlungsanträgen. Danach Räumungsvergleich im Termin vor dem Amtsgericht.

Der Streitwert für das Widerspruchsschreiben und die anschließende Verteidigung im Räumungsprozess Räumungsklage errechnet sich aus dem Jahresmietzins (teilweise die Gerichte von der Jahresnettomiete aus.). Weitere Gegenstände, zum Beispiel ein Antrag auf Zahlung rückständiger Miete, können die Kosten erhöhen.

Nachfolgende Beispielsrechnung geht davon aus, dass die monatliche Gesamtmiete 690 € betrug und der Streitwert sich im Verfahren auf 10.000 € erhöhte, weil zusätzlich noch Differenzmieten mit eingeklagt wurden.

Gegenstandswert: außergerichtlich 690 Euro x 12 Monate: 8280 €.
Gegenstandswert: gerichtlich 8280 € zzgl 1720 € Differenzmieten: 10.000 €

berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) § 2 Abs. 2

Gegenstandswert außergerichtlich: 8.280,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 583,70 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 583,70 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 8.280,00 € 0,65 -291,85 €
– Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen –
Gegenstandswert gerichtlich: 10.000,00 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung
§ 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,8 388,80 €
– Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 18.280,00 € berücksichtigt –
Gegenstandswert: 8.280,00 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 538,80 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren
§ 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1,0 449,00 €
Gegenstandswert: 10.000,00 €
Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 1,5 460,00 €
– Obergrenze § 15 III RVG 1,5 aus Wert 18.280,00 € berücksichtigt –
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 2.752,15 €

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 522,91 €
Gesamtbetrag brutto 3.275,06 €

 

Musterschreiben bei unberechtigter Deckungsverweigerung durch Rechtsschutzversicherung wegen nur angedrohter Eigenbedarfskündigung

++ Beginn Musterschreiben Rechtsschutzversicherung ++ Beginn Musterschreiben Rechtsschutzversicherung ++

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihrer Ablehnung der Versicherungsdeckung. Sie begründen dies damit, dass der Vermieter die Eigenbedarfskündigung bisher nur angedroht hat und das deswegen kein Versicherungsfall gegeben sei. Sie wissen sehr gut, dass Ihre Ausführungen rechtlich unhaltbar sind.

Nach aktueller Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. November 2008 – IV ZR 305/07) besteht ein Rechtsschutzfall, für den die Rechtsschutzversicherung Deckung zu gewähren hat, bereits bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers: Mit der Erklärung des Arbeitgebers, seine Beschäftigungspflicht nicht mehr erfüllen zu wollen, sei die Rechtsschutz auslösende Pflichtverletzung unabhängig davon, ob die in Aussicht gestellte Kündigung rechtmäßig sei begangen und beginne die sich vom Rechtsschutzversicherer übernommene Gefahr zu verwirklichen. Die Rechtsposition des Klägers sei bereits mit der Kündigungsandrohung beeinträchtigt; ihr Ausspruch nur noch eine rein formale Umsetzung. Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung die Revision des Rechtsschutzversicherers zurückgewiesen und damit die Vorinstanzen im Ergebnis bestätigt.

Nach seit langem gefestigter, nicht umstrittener Rechtsprechung des Senats erfordert die Annahme eines Rechtsschutzfalles i. S. von § 14 Abs. 3 Satz 1 ARB 75 bzw. § 4 (1) c) ARB 94/2000/2008 ein Vorbringen des Versicherungsnehmers mit objektivem Tatsachenkern, mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes aufstellt und auf den er seine Interessenverfolgung stützt. Diese Grundsätze gelten auch für die Androhung einer Kündigung des Arbeitsgebers.

Im Mietrecht gilt nichts anderes: Der BGH erklärt ausdrücklich, dass es auf die Differenzierung zwischen Kündigungsandrohung und Kündigungsausspruch und eingetretenen oder noch bevorstehenden Beeinträchtigungen der Rechtsposition des Versicherungsnehmers nicht ankommt. Ebenso wenig gibt es eine besondere Fallgruppe für Kündigungen von Vertragsverhältnissen.

Hier hat der Vermieter behauptet ein Recht zu einer Eigenbedarfskündigung zu haben. Bitte genau schildern, wann, wo und in welcher Form dies geschehen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist der Versicherungsfall jedenfalls eingetreten.

Für Ihre Deckungszusage habe ich eine Frist bis zum

zwei Wochenfrist

notiert. Sollten Sie sich der Deckung weiterhin verweigern, werde ich einen Anwalt mit der Deckungsklage beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten haben Sie im Wege des Schadensersatzes dann ebenfalls zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift des Versicherungsnehmers

++ Ende Musterschreiben Rechtsschutzversicherung ++ Ende Musterschreiben Rechtsschutzversicherung ++